Einladung zum Digitalen Elternstammtisch – Informationen zum Nachteilsausgleich

 

Dyskalkulie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Stottern, körperliche Behinderungen und weitere Umstände können Schüler*innen bei der Bewältigung der schulischen Herausforderungen beschränken. Nach dem Grundsatz „Was nicht gleich ist, kann nicht gleich behandelt werden“ kann bzw. muss in Schulen auf die individuellen Umstände eingegangen werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Schülerinnen und Schülern durch eine Anpassung der Lern- und Arbeitsbedingungen den Zugang zum Lernstoff und das Erbringen von Leistungsnachweisen zu erleichtern. Eine Form davon ist der Nachteilsausgleich.

Wer muss den Nachteilsausgleich beantragen? Findet er auch in Prüfungen Anwendung? Und wird er auf dem Zeugnis vermerkt? Kaum ein anderes Thema wirft in der Schule wie auch bei Eltern so viele Fragen auf.

Gemeinsam mit dem Schulpsychologischen Referenten Herrn Krieg und Frau Wiener vom MSDD aus dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt versuchen wir in unserem Elternstammtisch „Informationen zum Nachteilsausgleich“ diese und weitere Fragen zu beantworten.
Der Stadtelternrat und die Netzwerkstelle „Schulerfolg“ Magdeburg laden herzlich alle Magdeburger Eltern, Fachkräfte aus Schulen und weitere Interessierte zum Digitalen Elternstammtisch – Nachteilsausgleich am 09. Dezember 2021 ein.

Die Veranstaltung verläuft über Cisco Webex. Zugang erhalten Sie unter folgendem Link.

Sie benötigen für die Teilnahme ein digitales Endgerät (Tablet, Smartphone oder Laptop). Zur Anmeldung oder bei Fragen zum Elternstammtisch wenden Sie sich bitte an:

Netzwerkstelle „Schulerfolg“ Magdeburg
Marlen Ulonska
E-Mail: M.Ulonska @ dfv-lsa.de
Telefon: 0391/ 721 74 61

Die Netzwerkstelle „Schulerfolg“ Magdeburg wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds – REACT EU: Als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

 

Koalitionsvertrag: Wahlrecht ab 16 genügt nicht

SPD, Grüne und FDP wollen das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 herabsetzen. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequentere Reform des Wahlrechts.

René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes

(Berlin). Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und muss Kindern bereits ab Geburt zustehen. Solange die Kinder selbst den Wahlakt nicht ausüben können, müssen sie konsequenterweise durch ihre Eltern vertreten werden. Das Wahlrecht ab Geburt sichert ab, dass die Belange von Minderjährigen in der Politik tatsächlich ernst genommen werden.

„Die Corona-Krise hat bestätigt, wie schnell Kinder aus dem Blickfeld der Politik geraten. Damit ihre Stimmen nachhaltig gehört werden, brauchen sie ein tatsächliches Recht auf politische Beteiligung. Die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre genügt nicht“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Bei einem Wahlrecht ab 16 bleiben weiterhin Millionen von Stimmen junger Menschen unberücksichtigt und ihre Belange ungehört. „Wir brauchen eine konsequentere Reform des Wahlrechts, um den Mangel an Repräsentation von Kindern und Jugendlichen in der Politik zu beheben. Nur das Wahlrecht ab Geburt kann leisten, dass kein Minderjähriger mehr ausgeschlossen wird. Solange Kinder nicht selbst wählen können, sind dabei die Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Lampe.

Das Wahlrecht ab Geburt wird von vielen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, darunter Familienministerin a. D. Renate Schmidt, vertreten. „Kinder und Jugendliche sind mit den politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden, schließlich am längsten konfrontiert“, sagt Schmidt auf wahlrecht.jetzt, der Kampagnen-Webseite für das Wahlrecht ab Geburt. Die Gemeinschaft müsse zukunftsfest gemacht werden.

Spätestens seitdem junge Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist deutlich geworden, dass Kinder eine klare politische Meinung haben und diese deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist an der Zeit, dass wir den jungen Menschen das wichtigste demokratische Grundrecht gewähren und damit der Zukunft eine Stimme geben“, sagt der Vizepräsident.

Corona Auszeit für Eltern

Rauskommen. Durchatmen. Auftanken. Eure Auszeit – staatlich gefördert.

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung kostengünstigen Familienurlaub.

 

Urlaub am Meer - Strandspaziergang