Familienpolitik

Familien in der Coronakrise: Eine echte Hilfe ist das Betreuungsbudget

(15.05.2020) Je länger die Krise dauert, desto offensichtlicher werden die existenziellen Sorgen von Familien sichtbar. Angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise fordert der Deutsche Familienverband ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat.

Kriselt die Wirtschaft, werden Rettungsschirme aufgespannt. Kommen Familien in enorme finanzielle Bedrängnisse, werden sie im Stich gelassen. „Dass viele Familien vergessen werden, können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).
Der Deutsche Familienverband fordert ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat. Gerade in der Coronakrise zeigt sich, wie wichtig diese Unterstützung wäre. Familien sind derzeit am Rande ihrer Kraft und finanziellen Möglichkeiten. Existenzen stehen auf dem Spiel.
Der Ruf nach direkter Familienunterstützung wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Die Not von Familien immer drängender. Mehrere Vorschläge zur finanziellen Unterstützung stehen derzeit in der Diskussion. „Es ist jetzt ganz besonders wichtig, Eltern und Kindern eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Möglichkeiten für die Kinder suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen wären sicher auch Risikogruppen wie Großeltern vermehrt eingebunden. Das Corona-Kindergeld oder das im Thüringer Landtag eingebrachte Familiengeld sind daher Ideen, die in die richtige Richtung gehen“, sagt Franziska Schmidt, Landesvorsitzende des Deutschen Familienverbandes in Thüringen. „Eine gute, verlässliche Familienpolitik muss Eltern bei der Betreuung helfen. Das gelingt am besten mit einem Betreuungsbudget von 800 Euro. Es soll unbürokratisch und bedingungslos an alle Familien ausgezahlt werden.“
Der DFV macht sich dafür stark, dass das Betreuungsbudget nach der Coronakrise weitergeführt werden soll. Eltern können dann frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: Ob zuhause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden.
„Die Coronakrise ist der absolute Lackmus-Test der Familienpolitik“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Die Politik muss Eltern und Kinder mit einem Betreuungsbudget unterstützen. Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft, ohne sie ist kein Staat zu machen. Vernachlässigen die Parteien auf Landes- und Bundesebene die Familienförderung, lässt man Familien in der Coronakrise ungeniert in die Armut abgleiten.“

Ungerechte Belastung von Familien durch Steuern und Sozialabgaben – Horizontaler Vergleich deckt Schieflage auf

(9. Mai 2020) Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.
Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“
Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.
DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.
Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar. https://www.deutscher-familienverband.de/wp-content/uploads/2020/05/200506_HV_2020_Gesamtdatei.pdf

Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen

(21.04.2020) Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt die Forderung der Deutschen Liga für das Kind nach einer schrittweisen Wiedereröffnung von Kindertagesstätten und Stellen der Kindertagespflege.
Die Deutsche Liga für das Kind fordert die schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen. Im Interesse der Eltern und Kinder sollte diese bereits in der kommenden Woche erwogen werden, heißt es in einer Stellungnahme an die Bundesregierung. Der notwendige Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte muss dabei durch geeignete, mit den Eltern abgestimmte Maßnahmen bestmöglich gewahrt werden.
Der DFV unterstützt die Forderungen und hat sich der Stellungnahme angeschlossen. Gerade Familien mit jungen Kindern wurde in den vergangenen Wochen extrem viel abverlangt. Bei der Anpassung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus müssen die Bedürfnisse von Familien immer berücksichtigt werden.
Die Stellungnahme zählt erste Schritte auf. Dazu gehören die Erweiterung der Notbetreuung sowie die durchgehende Öffnung von Kitas während der Sommerferien. Statistiken zu den Infektionsraten von Kindern und zu deren Rolle bei der Ausbreitung des Virus sollten detailliert altersbezogen ausgewertet und kontinuierlich in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Zur vollständigen Stellungnahme geht es hier.

Familien sind ihr Geld wert!

Deutscher Familienverband spricht sich für direkte Geldleistungen ausGrafik Bertelsmann

(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Eltern am besten wissen, was in der jeweiligen Lebenssituation gut für ihre Kinder ist und dass der Staat darauf vertrauen sollte.

Anlass ist eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Darin hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim untersucht, ob finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich bei den Kindern ankommen und wie Eltern das Kindergeld und das Landeserziehungsgeld einsetzen.

„Das Ergebnis der Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen. Geldleistungen, die an Familien gezahlt werden, kommen in der Regel direkt den Kindern zugute und werden von den Eltern nicht zweckentfremdet“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe. „Die Untersuchung belegt auf eindrucksvolle Weise, dass Vorurteile gegenüber Eltern unbegründet sind. In der Regel sorgen sie sehr verantwortungsvoll für ihre Kinder. Es ist falsch, sie mit der Ausgabe von Sachleistungen und Gutscheinen zu entmündigen.“

Ein Forscherteam des ZEW hatte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren die Verwendung des staatlichen Kindergeldes und des Landeserziehungsgeldes in den Familien untersucht. Demnach profitieren die Kinder direkt von den Zahlungen. Das Geld wird in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und die Hobbys der Kinder investiert.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen geraten Lampe zufolge häufig in den Verdacht, staatliche Geldtransfers für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet einzusetzen. „Solche Fälle gibt es, aber sie sind die Ausnahme und nicht die Regel“, räumt Lampe ein, der als DFV-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Familien in Kontakt ist. „Der Staat sollte helfend eingreifen, wo es nötig ist. Aber es ist falsch, arme Familien unter Generalverdacht zu stellen“, so Lampe.

Der Deutsche Familienverband macht darauf aufmerksam, dass Familienarmut in vielen Fällen vermieden werden könnte, wenn Eltern und ihre Kinder von vornherein besser entlastet würden. Der Verband fordert seit langem, die finanzielle Belastung von Familien durch die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Sozialversicherung zu reduzieren (elternklagen.de). Dennoch notwendige Hilfen für Familien sollten direkt ausgezahlt werden. Das ist sinnvoller als die Ausgabe von Gutscheinen für Bildung und Teilhabe, die aufwendig beantragt werden müssen.

(Grafik: Bertelsmann Stiftung)

Wie Geld den Familien hilft!

Mütterrente: Ein halber und sehr kleiner Schritt

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt wurde beschlossen, dass Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, zusätzlich einen halben Rentenpunkt pro Kind erhalten.

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

Bis heute beklagt der Deutsche Familienverband (DFV) gravierende rentenrechtliche Gerechtigkeitslücken gegenüber Eltern. Eine nachhaltig familien- und leistungsorientierte Rentenreform setzt voraus, dass die Leistung Kindererziehung zu gleichwertigen Rentenansprüchen führt wie die Zahlung von Geldbeiträgen. Die Finanzierung der Rentenreform darf auch nicht in den steuerfinanzierten Familienleistungsausgleich ausgelagert werden, sondern muss innerhalb des Rentensystems erfolgen.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 im vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil den Weg vorgezeichnet. Die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit Kindern ist mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar – und notwendig.

Gegenwärtig stehen der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Verfassungsbeschwerden vor den Karlsruher Richtern und fordern eine Beitragsentlastung für Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: www.elternklagen.de

Berechnung der Einkommenssituation von Familien 2018: Sozialversicherung macht Familien arm!

Horizontaler Vergleich 2018

Der „Horizontale Vergleich“ geht von einem statistischen Durchschnittsentgelt von 35.000 Euro aus und zeigt, wie viel Geld unterschiedliche Familienkonstellationen mit gleichem Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zur freien Verfügung übrig haben. Dieser wird jährlich vom Deutschen Familienverband (DFV) und Familienbund der Katholiken (FDK) berechnet.

Die Berechnungen 2018 zeigen: Bereits eine Familie mit zwei Kindern rutscht aufgrund von Steuern und familienblinden Sozialabgaben unter das staatlich garantierte Existenzminimum. 

„Seit vielen Jahren stellen wir fest, dass Steuern und Abgaben die Familie arm machen. Eine fünfköpfige Familie hat trotz Kindergeld und Ehegattensplitting weniger zum Leben übrig, als sie zur Teilhabe an der Gesellschaft braucht“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Um über 7.300 Euro liegt ihr frei verfügbares Einkommen unter dem steuerlichen Existenzminimum. Damit hat die Familie sogar 300 Euro weniger zur Verfügung als noch 2017. Das ist eine familienpolitische Fehlentwicklung. So wird Kinderarmut nicht bekämpft, sondern durch Gesetze sogar verstärkt.“

Es ist unstrittig, dass das Steuersystem nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuern soll. Wer Kinder hat, ist wirtschaftlich weniger leistungsfähig als jemand, der bei gleichem Einkommen keine Unterhaltspflichten hat. Ebenso unstrittig ist es, dass die gesetzliche Sozialversicherung ebenso solidarisch aufgebaut sein muss. Starke Schultern können mehr tragen als schwache.

Der „Horizontale Vergleich“ zeigt deutlich auf, dass in erster Linie die Sozialversicherung Familien benachteiligt. Ein Lediger ohne Kinder zahlt die selben Beitragssätze in die Rentenversicherung, wie eine Familie mit zwei, drei oder vier Kindern. Dabei sind es gerade die Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder das Generationensystem Rente überhaupt erst ermöglichen. Die späteren Rentenzahler sind die Kinder von heute. Ebenso verhält es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung und, trotz geringfügig höheren Beitrages für Menschen ohne Kinder, in der Pflegeversicherung.

„Die Sozialversicherung kennt keine Familiengerechtigkeit. Sie treibt Familien sprichwörtlich in die existenzielle Not“, sagt Stephan Schwär, Vorsitzender des Familienbundes der Katholiken im Landesverband Baden-Württemberg. „Ob Kinderlos oder Großfamilie. Jeder zahlt den gleichen Sozialversicherungsbeitrag, obwohl der Kinderanteil des Familieneinkommens, also die gesetzlich zwingende Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern, den Eltern gar nicht zusteht. Dieser wird aber dennoch komplett verbeitragt. Es ist schlichtweg eine Irreführung zu sagen, die gesetzliche Krankenversicherung ist für Kinder kostenlos. Fakt ist: Bei der Sozialversicherung gibt es einen milliardenschweren Transfer von Familien zu Kinderlosen. Aber Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. Das widerspricht dem Gleichheitssatz unserer Verfassung.“

Gegen die familienblinde Ausgestaltung der Sozialversicherung klagen gegenwärtig mehr als 2.000 Familien, die vom Deutschen Familienverband und Familienbund der Katholiken unterstützt werden. Mehrere Verfassungsbeschwerden liegen mit Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht. Ende Januar 2018 kam das Sozialgericht Freiburg zur Überzeugung, dass die gesetzliche Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage per Richtervorlage zur Prüfung vor (mehr Informationen diesbzgl. unter www.elternklagen.de).

Download: Horizontaler Vergleich 2018 (Berechnungen für 30.000/35.000/50.000 Euro sowie Vergleichstabellen) Die Dateien können für die Presse-Berichterstattung honorarfrei verwendet werden. Um einen Beleglink wird gebeten.

Wichtige Erläuterungen:

Steuerliches Existenzminimum Das steuerliche Existenzminimum ist vom Gesetzgeber im Einkommenssteuergesetz (EStG) als derjenige Betrag festgelegt, auf den der Staat nicht zugreifen darf, um einer Person das Minimum der Existenzsicherung zu belassen. Der DFV und FDK halten das steuerliche Existenzminimum für zu niedrig angesetzt. Das Existenzminimum eines Kindes muss gleich hoch angesetzt werden, wie das eines Erwachsenen.

Wie können Familien im „roten Bereich“ überhaupt leben? Die Erklärung ist denkbar einfach und erschütternd zugleich: Familien drehen jeden Cent dreimal um. Sie schränken sich an allen Ecken und Enden ein. Eltern stehen regelmäßig zugunsten ihrer Kinder zurück. Die negative Einkommenssituation hat zur Folge, dass Familien in schlechtere Wohnlagen ausweichen, sich im Konsum einschränken und auf zusätzliche Altersvorsorge verzichten müssen. Der rote Bereich bildet letztendlich das ab, was ihnen am gesetzlich definierten Existenzminimum regelmäßig fehlt.

Kindergeld: Nur teilweise eine Familienleistung! Das Kindergeld hat nach § 31 EStG die Aufgabe, die verfassungswidrige Besteuerung für Menschen mit Kindern zu korrigieren. Kindergeld wird also vor allem bezahlt, weil Kinder bei der Lohnsteuerbemessung nicht berücksichtigt werden. Es ist in der Sache die Rückzahlung von zu viel und zu Unrecht eingenommener Lohnsteuer. Nur so weit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie.

Warum bildet der “Horizontale Vergleich” Alleinerziehende nicht ab? Die wissenschaftliche Studienlage ist eindeutig: Familien mit drei und mehr Kindern und Alleinerziehende haben ein hohes Armutsrisiko. Bei Alleinerziehenden liegt es aber weniger an Steuern und Sozialabgaben, sondern daran, dass sie in der Regel nicht das entsprechende Einkommen erzielen können. Viele werden darüber hinaus beim Unterhalt im Stich gelassen. Das Existenzminum einer Person mit Kind liegt bereits bei 16.428 Euro. Das muss erst einmal verdient sein, um am Ende eine „schwarze Null“ zu erzielen.

21. März 2018

Die verschwiegene Herausforderung: Keine Rente ohne die Familien

Im Hin und Her der Regierungsbildung droht eine zentrale Herausforderung völlig in Vergessenheit zu geraten: Die Stärkung der Familien als Voraussetzung für das zukünftige Fortbestehen des gesetzlichen Rentensystems. Obwohl sich die Geburtenraten seit den 1960er Jahren halbiert haben, beschränkt sich die Politik auf Reparaturarbeiten und verschiebt eine echte Rentenreform in die ferne Zukunft.

Dabei liegen die Fakten seit langem auf dem Tisch. Das Bundesverfassungsgericht hat 1992 im wegweisenden Trümmerfrauenurteil dargelegt, dass die Kindererziehung bestandssichernde Bedeutung für das System der Altersversorgung hat und den Gesetzgeber verpflichtet, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien in der Rente spürbar zu verringern. Neun Jahre später hat dasselbe Gericht konkretisiert, dass Eltern auch bei den Sozialbeiträgen gegenüber Versicherten ohne Kinder benachteiligt werden, weil sie mit dem generativen Beitrag Kindererziehung und dem Geldbeitrag doppelt in die umlagefinanzierten Sozialversicherungen einzahlen.

Aber auch ein Vierteljahrhundert nach dem Trümmerfrauenurteil haben Eltern aus den rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten nicht einmal 100 Euro Rente zu erwarten. Ältere Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kommen sogar nur auf 60 Euro im Monat – und das obwohl sich Mütter und Väter fast 20 Jahre Erziehungsverantwortung teilen und damit erst die Funktionsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages sicherstellen.

Die Stabilität der Rentenversicherung lässt sich nur mit einer familienorientierten Rentenreform erhalten. Gefordert ist zum einen die Erhöhung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt zwei bzw. drei Jahren auf sechs Jahre pro Kind. Zeitgleich muss nach dem Vorbild der Einkommensteuer ein Kinderfreibetrag in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eingeführt werden. Eltern müssen unterstützt und nicht für das Kinderkriegen abgestraft werden. Dafür muss die Politik allerdings den Mut haben, Entscheidungen zu treffen, die in einer alternden und kinderloseren Gesellschaft unpopulär sind – sie auf die lange Bank zu schieben, schadet aber nicht nur den Familien. Es schadet der gesamten Gemeinschaft.

Text von Dr. Klaus Zeh

Der CDU-Politiker Dr. Klaus Zeh wurde 1952 in Leipzig geboren und studierte Informationstechnik und Ingenieurspädagogik. Seit 1989 engagiert sich Klaus Zeh politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs. Im Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh von 1990 bis 2012 Mitglied des Landtags, Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von 2012 bis 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Der Präsident des Deutschen Familienverbands ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Aufbruch für Familien? Analyse des Koalitionsvertrages aus Familiensicht

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Soviel vorab: Die Parteien bekennen sich zur Stärkung der Familien und wollen sie in den Mittelpunkt stellen. Auch ein eigenes Kapitel ist Familien und Kindern weit vorne im Vertrag gewidmet. Aber nach dieser klaren Ansage wird es bei den konkreten Maßnahmen leider sehr dünn: Gute Ansätze gibt es vor allem beim Wohnen, dafür bleibt hier die Ausgestaltung vage. Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben, und zu den wichtigen Themen Sozialbeitragsentlastung und Wahlfreiheit für Familien schweigt sich der Vertrag ganz aus.

In den kommenden Jahren ist also viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.

Im Namen des Volkes: Das Bundessozialgericht hat entschieden

Text von Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes:

Am 20.07.2017 war es wieder soweit. Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelte die Revision von zwei Familien, die sich durch alle Instanzen gequält haben und sich nun, zusammen mit ihren Bevollmächtigten Prof. Kingreen und Dr. Borchert, auf den Weg nach Kassel machten.

Ein Mann – zwei sich widersprechende Erkenntnisse

Im Gepäck hatten sie, neben dicken Ordnern, auch einen Zeitungsartikel vom 16.05.2017. „Wir sollten uns fragen, ob es möglich ist, Familien oder Eltern in der Sozialversicherung stärker zu entlasten“, hatte der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel vor der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und gestaltung gefordert. Der Staat habe sich möglichst dort herauszuhalten, wo er auf funktionierende, natürliche Sozialgemeinschaften treffe und habe alles zu unterlassen, was Gemeinschaften, wie etwa Familien, schwäche. Laut FAZ läge es nahe, dass der oberste Sozialrichter eine Lösung nicht nur in der Pflegeversicherung, sondern auch in der Renten- und Krankenversicherung für möglich hält. „Konkret äußerte sich der frühere Abteilungsleiter im Sozialministerium dazu nicht“.