Deutscher Familienverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – Satzung
1. Der Verband führt den Namen „Deutscher Familienverband – Landesverband Sachsen – Anhalt e.V.“.
2. Er hat seinen Sitz in Magdeburg und ist im dortigen Vereinsregister eingetragen.
3. Er ist Mitglied im Deutschen Familienverband e.V. in Bonn und erkennt dessen Satzung als für sich verbindlich an.
§ 2 Zweck
1. Der Landesverband ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden. Er bekennt sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
2. Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3. Der Verband tritt für die Grundrechte der Familie ein. Er unterstützt alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Entfaltung der Familie und ihrer gemeinschaftserhaltenden Werte zu sichern. Dabei soll Familienbildung zur Stärkung der Erziehungskraft der Familie, Jugend- und Altenhilfe gefördert werden.
4. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
5. Der Landesverband ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Landesverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Landes- verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Der Verband hat den Zweck und die Aufgabe die Interessen der Familie gegenüber den Gesetzes- und Verwaltungsorganen sowie der Wirtschaft zu wahren.
Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
b) die Forderung nach gesetzlicher Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern und Gleichsetzung der Familienarbeit mit außerhäuslicher Erwerbsarbeit,
c) die Beratung und Hilfestellung für Familien in besonderen Lebenssituationen,
d) die Förderung der Familienfreizeiten und -erholung,
e) die Hilfestellung und Beratung bei der Beschaffung und Erhaltung familiengerechten Wohnraumes,
f) die Durchführung von Bildungsangeboten mit fachlichen, belehrenden und unterhaltenden Vorträgen und Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen führt der Verband selbstständig oder in Kooperation mit Trägern durch, die im Bereich der Familien-, Erwachsenen- und politischen Bildung tätig sind,
g) die Förderung der Jugendhilfe,
h) die Förderung von Betreuung für ältere Menschen,
i) das Hinwirken auf die Schaffung einer familienbewussten und kinderfreundlichen Umwelt,
j) die Herausgabe von Informationen mit familienpolitischen Zielen und Berichte über die Aktionen und Veranstaltungen des Landesverbandes